Kosten

Was kosten die Angebote?

Vorab kurz im Blickfeld

Eltern mit Kindern und Jugendlichen sowie Kindertagespflegepersonen wird über das SGB VIII, Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) ein Recht auf Förderung bzw. Beratung zugesagt, die Leistung ist dann kostenfrei. Die FamilienWerkstatt mit Herz erhält jedoch keine öffentliche Finanzierung als Förderung.               

Wollt bzw. braucht Ihr einen kostenfreien Zugang wird eine gesonderte Beantragung beim zuständigen Jugendamt notwendig, als Familie oder Kindertagespflegeperson könnt Ihr hier von eurem Wunsch- und Wahlrecht Gebrauch machen. 

 

Ansonsten gilt

1 Beratungseinheit (120 min)  =  120 €

(bar, gegen Quittung, nach jeder Sitzung oder Überweisung nach Rechnung zum Monatsende)

Seid Ihr auf Grund persönlicher Einkommensverhältnisse nicht in der Lage diese Kosten zu tragen bittet die FamilienWerkstatt mit Herz um eine Spende in Höhe der persönlichen Möglichkeiten als Würdigung und Wertschätzung der erbrachten Beratungs- bzw. Coachingleistungen.

 

Besondere Dienstleistungen 

Die FamilienWerkstatt mit Herz bietet ein individuelles Coaching (auf Anfrage) über eine entsprechende Maßnahme zur Aktivierung und beruflicher Eingliederung nach SGB III § 45 an. Mit einem AVGS (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein der zuständigen Arbeitsagentur oder des Jobcenters) können somit die Kosten zu 100% gefördert werden. Gern informiere ich dich näher und begleite dich im Prozess der Beantragung (Voraussetzung, die FamilienWerkstatt mit Herz ist über AZAV wieder neu zertifiziert).

 

Für benachteiligte Menschen mit Einschränkungen, Beeinträchtigungen oder Behinderungen steht eine weitere finanzielle Fördermöglichkeit im Rahmen des  „Persönliche Budget/Einzelfallhilfe“ zur Verfügung, bei Bedarf informiere ich dich näher.    

 

Seminare und Workshops 

Für Seminare oder Workshops gilt ein Teilnehmerbeitrag in Höhe von

1 Tag (6 – 8 Zeitstunden)  =  75 €