Kosten
Was kosten die Angebote?
- Für die Angebote des mobilen psychosozialen Beratungsdienst für Familien entstehen dir in der Regel (Ausnahme Benzinkostenpauschale bei sehr weiten Anfahrten) keine Kosten. Über eine finanzielle Spende freue ich mich immer.
Grundlage meiner Arbeit ist das SGB VIII, Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG). Im §1 (SGB VIII, KJHG) haben Familien (Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene und die Eltern) und andere Menschen, die mit Kindern leben und arbeiten (erziehungsberechtigt sind) ein Recht auf Förderung – dieses Angebot stelle ich daher kostenfrei für dich als Leistungsberechtigten zur Verfügung.
Insbesondere sollen junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung gefördert werden und es soll dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen, Eltern und andere Erziehungsberechtigte in der Erziehung beraten und unterstützen und Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl schützen. Außerdem soll es dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen. Die FamilienCoachings sind Leistungsangebote unterhalb der Hilfen zur Erziehung: §16 Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie und §17 Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung.
- Für die Angebote Praxisbegleitung und Coaching on the job in der Kindertagespflege entstehen dir ebenfalls keine Kosten. Auch hier freue ich mich über eine finanzielle Spende.
Grundlage meiner Arbeit ist ebenfalls das SGB VIII, Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG). Im §23 (SGB VIII, KJHG) ist die Förderung in der Kindertagespflege festgeschrieben, sowie die Beratung in allen Fragen der Kindertagespflege – somit ist dieses Angebot ebenfalls für dich als Leistungsberechtigten kostenfrei.
- Für das Angebot Coaching in Herzensangelegenheiten entstehen dir Kosten in Höhe von 120€ für eine Beratungseinheit (120 min). Bist du, auf Grund deiner persönlichen Einkommensverhältnisse, nicht in der Lage diese Kosten zu tragen, bitte ich dich um eine Spende in Höhe deiner Möglichkeiten.
Ins Blickfeld gerückt! Die FamilienWerkstatt mit Herz bietet ein individuelles Coaching auch über eine entsprechende Maßnahme zur Aktivierung und beruflicher Eingliederung nach SGB III § 45 an. Mit einem AVGS (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein der zuständigen Arbeitsagentur oder des Jobcenters) werden die Kosten zu 100% gefördert. Gern informiere ich dich näher und begleite dich im Prozess der Beantragung.
Für benachteiligte Menschen mit Einschränkungen, Beeinträchtigungen oder Behinderungen steht eine weitere finanzielle Fördermöglichkeit im Rahmen des „Persönliche Budget“ zur Verfügung, bei Bedarf informiere ich dich näher.
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Für Seminare und Workshops fallen in der Regel Teilnehmerkosten in Höhe von 49€ an (Seminardauer 6-8 Stunden). Für Seminarblöcke über mehrere Termine werden Festpreise vereinbart.